Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor
Allgemeine Unterscheidung / Einteilung der Gutachten in:
a) Sachverständiger und
b) Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Sachverständiger darf sich jeder nennen, der über die entsprechende Sachkunde verfügt.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige werden von Gericht (über Antrag) ernannt. Neben den Nachweis der Sachkenntnisse muß er gewisse Mindestansprüche erfüllen,die er im Rahmen einer Zertifizierungsprüfung nachweisen muss. Dazu gehört eine Mindestausrüstung seines Edelsteinlabors um die entsprechenden Untersuchungen und Bestimmungen eines Schmuck und Edelstein-Sachverständigen in der täglichen Praxis durchführen zu können.
Zur leichteren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Die entsprechenden Bezeichungen beziehen sich immer auf m/w.